Erste Klarstellungen zur E-Rechnungspflicht vom BMF

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat erste Hinweise zur zukünftigen E-Rechnungspflicht gegeben.

E-Rechnungen müssen künftig im europäischen Standardformat EN16931 ausgestellt werden. Word- oder reine PDF-Formate sind unzulässig. Erlaubte Formate sind „XRechnung“ sowie das „ZUGFeRD-Format“ (ab Version 2.0.1).

Bei ZUGFeRD-Formaten wird künftig der strukturierte Datensatz (XML) maßgebend sein. Der elektronische Datenaustausch per EDIFACT ist noch nicht abschließend geklärt, aber das BMF arbeitet an einer Lösung für dessen Weiternutzung.

Übergangsregelung:

Ab dem 1.1.2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Der Versand von E-Rechnungen ist optional. Der Vorrang der Papierrechnung entfällt.
Ab dem 1.1.2027 müssen alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € E-Rechnungen versenden.
Ab dem 1.1.2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen versenden.
EDI-Systeme müssen an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.

Weitere Details folgen mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes.

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