Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens ist schenkungsteuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 31.7.2024 entschieden, dass der Vorteil, der aus der Inanspruchnahme eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen niedrig verzinsten Privatdarlehens im Verhältnis zu einem Bankdarlehen zum marktüblichen Zins entsteht, als gemischte Schenkung der Schenkungsteuerpflicht unterliegt.

Wenn allerdings festgestellt wird, dass für den Fall der Inanspruchnahme eines Bankdarlehens ein geringerer Zinssatz feststeht als der gesetzlich bestimmte Wert von 5,5 %, dann ist lediglich die Differenz zwischen dem günstigeren Bankzins und dem vertraglich vereinbarten Zins als Schenkung zu betrachten.

Das erstinstanzliche Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern habe zwar zutreffend erkannt, dass in der Darlehensgewährung eine freigiebige Zuwendung zu sehen sei, aber verkannt, dass ein niedrigerer Zinssatz als die gesetzlich verankerten 5,5 % nicht nachgewiesen werden müsse. Vielmehr reiche die Feststellung der Möglichkeit der Inanspruchnahme eines solchen Darlehens aus.

Weiterhin sei bei unbefristeten Darlehen der Jahreswert des Nutzungsvorteils, hier der Zinsvorteil, mit dem gesetzlich normierten Faktor zu multiplizieren. Bei einer zeitlich festgelegten Darlehensdauer sei diese hingegen als Faktor zu verwenden. Ein feststehender niedriger Zinssatz kann hier nicht herangezogen werden.


Haben Sie Fragen zu diesem Beitrag? Kontaktieren Sie uns gerne!

Mehr Beiträge:

Veränderungen an der Statik sind dem Käufer mitzuteilen

Werden in einem Wohnhaus tragende Wände entfernt und durch eine Stahlträgerkonstruktion ersetzt, muss dies einem potenziellen Käufer der Immobilie ungefragt mitgeteilt werden. Verschweigt der Verkäufer diesen Umstand, stellt dies eine arglistige Täuschung dar, die den Käufer zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtigt.

Prüfpflichten eines Hostproviders

Ein Hostprovider – hier Meta – muss nach einem Hinweis auf einen rechtsverletzenden Post auf der Social-Media-Plattform Facebook auch ohne weitere Hinweise sinngleiche Inhalte sperren