BFH-Urteil zur Schätzung von Einnahmen: Tipps für Unternehmen bei Hinzuschätzungen

Statue der Justitia mit Waage vor verschwommenem Hintergrund mit der Aufschrift Tax Consulting Office

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 18. Juni 2025 ein wegweisendes Urteil zur Schätzung von Einnahmen durch Finanzämter gefällt. Viele Unternehmen, die Bargeschäfte tätigen oder unvollständige Kassenaufzeichnungen führen, können von Hinzuschätzungen betroffen sein. Das BFH-Urteil zeigt, welche Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Transparenz und rechtliches Gehör erfüllt sein müssen – exemplarisch verdeutlicht an diesem Fall:

Ein Unternehmer betreibt eine Diskothek mit mehreren offenen Ladenkassen, im wesentlichen mit Bargeschäften. Zum Feierabend wurden diese zu einer Kasse zusammengeführt, jedoch existierten keine detaillierten Einzelaufzeichnungen.

Nach einer Außenprüfung nahm das Finanzamt eine Hinzuschätzung der Einnahmen auf Basis der amtlichen Richtsatzsammlung vor – und zwar mit einem Zuschlag von 300 %. Zusätzlich nutzte das Finanzamt eine interne Fachinformation für die Berechnung, die dem Unternehmer jedoch nicht zugänglich gemacht wurde.

Der Unternehmer legte daraufhin zunächst außergerichtlich Widerspruch ein und zog schließlich vor das Finanzgericht. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied:

  • Die Diskothek konnte keiner Gefahrenklasse der Richtsatzsammlung zugeordnet werden, sodass die pauschale Schätzung nicht gerechtfertigt war.

  • Das Recht auf rechtliches Gehör wurde verletzt, da die interne Fachinformation nicht offengelegt wurde.

  • Pauschale Zuschläge ohne nachvollziehbare Begründung sind unzulässig.

  • Vergleichsdatenbanken dürfen nur genutzt werden, wenn die Methodik transparent ist; sonst trägt die Finanzverwaltung das Risiko.

Dieses Urteil verdeutlicht, dass Hinzuschätzungen nur dann wirksam sind, wenn sie nachvollziehbar, transparent und fair begründet werden – auch bei unvollständiger Kassenführung.

Tipps für Unternehmen 
  1. Buchführung prüfen: Sorgen Sie für lückenlose Kassenaufzeichnungen.
  2. Rechtliche Beratung einholen: Bei Hinzuschätzungen können Experten Streitigkeiten vermeiden.
  3. Transparenz einfordern: Lassen Sie sich erklären, wie das Finanzamt Daten zur Schätzung nutzt.
  4. Früh reagieren: Einsprüche und Stellungnahmen sollten rechtzeitig erfolgen.
Fazit:

Das BFH-Urteil in diesem Fall zeigt: Pauschale Zuschläge oder undurchsichtige Methoden können angefochten werden. Unternehmen sollten sich an das Prinzip „genaue und nachvollziehbare Schätzung“ halten und frühzeitig steuerliche Beratung einbeziehen. Dies dient dabei als praktisches Beispiel für die Bedeutung von Rechtssicherheit und Transparenz.

 

Mehr Beiträge:

Nahaufnahme von alten Händen, die Kleingeld in der Hand zählen, in schwarz-weiß

Aktivrente ab 2026: Steuerfrei bis zu 2.000 € hinzuverdienen

Die sogenannte „Aktivrente“ soll als eines von mehreren Instrumenten dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Es soll Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, ihre langjährigen Mitarbeiter noch über den Eintritt in die Altersrente hinaus beschäftigen zu können, wenn die betroffenen Arbeitnehmer dies möchten.