Im November 2025 stehen für Unternehmen und Arbeitgeber mehrere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fälligkeitstermine an. Die fristgerechte Einzahlung der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer und des Solidaritätszuschlags sowie die rechtzeitige Begleichung der Gewerbe- und Grundsteuer sind für eine vollständige und fristgerechte Erfüllung aller steuerlichen Pflichten unerlässlich. Ebenso wichtig ist die fristgerechte Meldung und Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Nachfolgend finden Sie alle relevanten Termine und Zahlungsschonfristen für den Monat November 2025 übersichtlich zusammengefasst.
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag (mtl.):
10.11.2025
Zahlungsschonfrist: 13.11.2025
Gewerbesteuer, Grundsteuer (VZ):
17.11.2025
Zahlungsschonfrist: 20.11.2025
Sozialversicherungsbeiträge:
23.11.2025 (Abgabe der Erklärung – 24 Uhr)
Zahlung: 26.11.2025



