Die sogenannte Frühstartrente soll in Deutschland eingeführt werden und darauf abzielen, Eltern bei der frühzeitigen Altersvorsorge ihrer Kinder zu unterstützen, um von Zinseszinseffekten zu profitieren. Hierdurch soll das Rentensystem für die Zukunft entlastet werden.
Geplantes Startdatum noch offen
Ob die Regelung wie ursprünglich geplant Anfang 2026 in Kraft tritt, ist derzeit offen, da bislang weder ein Referenten- noch ein Gesetzentwurf vorliegt. Es soll eine Verknüpfung der Frühstartrente mit einer Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge erfolgen.
Wertpapierdepot und Eigeneinzahlung ab 18
Kinder ab dem 6. Lebensjahr sollen offenbar ohne Antrag ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot erhalten, in das zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr monatlich 10 € eingezahlt werden. Ab dem 18. Lebensjahr können dann ab 50 € bis zu 100 € monatlich in den Vertrag eingezahlt werden. Anders lautende Vorschläge aus der Versicherungswirtschaft liegen vor.
Beispiel Nr. 1:
Annahmen:
Staatliche Einzahlung: 10 € monatlich
Einzahlungszeitraum: vom 6. bis zum 18. Lebensjahr
Keine weiteren Eigenbeiträge
Durchschnittliche Rendite: 6 % pro Jahr
Ergebnis:
Rentenkapital: ca. 36.000 €
Monatliche Rente: ca. 216 € (bei 20-jähriger Rentenbezugsdauer)
Beispiel Nr. 2:
Annahmen:
Staatliche Einzahlung: 10 € monatlich (6.–18. Lebensjahr)
Zusätzliche Eigenbeiträge: 100 € monatlich ab dem 18. Lebensjahr
Durchschnittliche Rendite: 6 % pro Jahr
Ergebnis:
Rentenkapital: ca. 374.000 €
Monatliche Rente: ca. 2.200 €
Offene Fragen
Der Vertrag kann vor dem 67. Lebensjahr nicht aufgelöst und das Kapital auch nicht für andere Zwecke verwendet werden. Gesetzt den Fall, das Renteneintrittsalter würde sich z. B. auf 70 Jahre erhöhen, würde sich im Beispiel 1 das Rentenkapital wegen der um 3 Jahre längeren Liegezeit geringfügig erhöhen, während es sich im Beispielsfall 2 durch die höheren Einzahlungen mehr erhöht. Zu dem Thema „Steuerpflicht der Erträge“ gibt es noch keine Aussage.
Welche erbrechtlichen Vorstellungen der Gesetzgeber z. B. für den Fall des Todes des Berechtigten vor (vollständigem) Bezug der Rente hat, ist noch nicht bekannt.
| Beispiel 1: Nur staatliche Förderung (ohne Eigenbeiträge) | ||
|---|---|---|
| Einzahlung (6. bis 18. Lebensjahr) | 1.440 € (10 €/Monat) | |
| Endvermögen | ca. 36.000 € | |
| Rendite | 6,00 %/Jahr | |
| Rente | 216 €/Monat über 20 Jahre | |
| Zeitraum (18. bis 67. Lebensjahr) | 49 Jahre | |
| Beispiel 2: Staat + Eigenbeiträge (100 €/Monat ab 18) | ||
|---|---|---|
| Einzahlung (6. bis 18. Lebensjahr) | 1.440 € (10 €/Monat) | |
| eigene Einzahlungen (ab dem 18. Lebensjahr) | 100 €/Monat | |
| Gesamteinzahlung | 60.240 € | |
| Rendite | 6,00 %/Jahr | |
| Zeitraum (18. bis 67. Lebensjahr) | 49 Jahre | |
| Endvermögen | ca. 374.000 € | |
| Rente | 2.200 €/Monat über 20 Jahre (4 % Rendite) | |
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