Sofortmeldepflicht 2026: Neue Branchen betroffen!

Person sitzt im Büro und hält ein Onboarding Geschenk für einen neuen Mitarbeiter in der Hand.

Sofortmeldepflicht 2026: Neue Branchen müssen Beschäftigte sofort anmelden

Arbeitgeber in bestimmten Wirtschaftsbereichen müssen die Aufnahme einer Beschäftigung spätestens am ersten Arbeitstag elektronisch an die Datenstelle der Rentenversicherung melden. Seit dem 1. Januar 2026 gelten hierfür neue Regelungen.

Neue Branchen mit Sofortmeldepflicht

Zusätzlich zu den bisher verpflichteten Bereichen gilt die Sofortmeldepflicht nun auch für:

  • plattformbasierte Lieferdienste

  • Friseur-, Barber- und Kosmetikbetriebe

Beschäftigte dieser Branchen müssen spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme angemeldet werden.

Branchen ohne Sofortmeldepflicht ab 2026

Nicht mehr unter die Sofortmeldepflicht fallen:

  • Beschäftigte im Forstgewerbe

  • Beschäftigte des Fleischerhandwerks im Einzelhandel (z. B. Metzger)

Weiterhin meldepflichtig

Für sonstige Beschäftigte der Fleischwirtschaft – insbesondere Mitarbeiter in Schlachthöfen – bleibt die Sofortmeldepflicht weiterhin bestehen.

Empfehlung für Arbeitgeber

Unternehmen sollten ihre Meldeprozesse prüfen und sicherstellen, dass Beschäftigte rechtzeitig angemeldet werden, um Meldeverstöße zu vermeiden.

Eine Haftung und Gewähr für den Inhalt der Artikel kann nicht übernommen werden.
Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Mehr Beiträge: