Erste Klarstellungen zur E-Rechnungspflicht vom BMF

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat erste Hinweise zur zukünftigen E-Rechnungspflicht gegeben.

E-Rechnungen müssen künftig im europäischen Standardformat EN16931 ausgestellt werden. Word- oder reine PDF-Formate sind unzulässig. Erlaubte Formate sind „XRechnung“ sowie das „ZUGFeRD-Format“ (ab Version 2.0.1).

Bei ZUGFeRD-Formaten wird künftig der strukturierte Datensatz (XML) maßgebend sein. Der elektronische Datenaustausch per EDIFACT ist noch nicht abschließend geklärt, aber das BMF arbeitet an einer Lösung für dessen Weiternutzung.

Übergangsregelung:

Ab dem 1.1.2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Der Versand von E-Rechnungen ist optional. Der Vorrang der Papierrechnung entfällt.
Ab dem 1.1.2027 müssen alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € E-Rechnungen versenden.
Ab dem 1.1.2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen versenden.
EDI-Systeme müssen an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.

Weitere Details folgen mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes.

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!

Mehr Beiträge:

Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg

Eine Arbeitnehmerin wollte an einem Morgen von ihrem Wohnort mit dem Motorrad zu ihrer ca. 18 km entfernten Ausbildungsstätte fahren, zuvor aber noch ihr Motorrad an einer in entgegengesetzter Richtung gelegenen Tankstelle betanken, …