Grundsteuererlass bei Einnahmeausfall bis 31.3.2026 beantragen

Eigentümer von Grundstücken oder Wohnungen, die im Jahr 2025 Leerstand, Mietausfall oder höhere Gewalt (z. B. behördliche Nutzungsuntersagung, Brand-/Wasserschaden) ohne eigenes Verschulden erlitten haben, können mittels eines formlosen Antrags einen Erlass oder Teilerlass der Grundsteuer beantragen.

Je nach Ausfallhöhe kann der Erlass zwischen 25 % und 100 % bei Totalausfall betragen. Es ist unerheblich, ob es sich um eine Wohn- oder gewerbliche Vermietung handelt.

Der Antrag ist spätestens bis zum 31.3.2026 zu stellen. Die Frist ist nicht verlängerbar.

In der Regel sind die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen zuständig in den Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen das Finanzamt.

Eine Haftung und Gewähr für den Inhalt der Artikel kann nicht übernommen werden.
Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Mehr Beiträge:

Person sitzt im Büro und hält ein Onboarding Geschenk für einen neuen Mitarbeiter in der Hand.

Sofortmeldepflicht 2026: Neue Branchen betroffen!

Sofortmeldepflicht 2026: Neue Branchen müssen Beschäftigte sofort anmelden Arbeitgeber in bestimmten Wirtschaftsbereichen müssen die Aufnahme einer Beschäftigung spätestens am ersten Arbeitstag elektronisch an die Datenstelle