Kassennachschau: Mängel bei der Kassenführung können zur Betriebsprüfung führen

Bargeld und Kassenabrechnung im Unternehmen – Kassennachschau zur Prüfung der ordnungsgemäßen Kassenführung

Das Finanzministerium Baden-Württemberg weist in einer Pressemitteilung vom 07.04.2026 darauf hin, dass bei mehreren Aktionstagen in bargeldintensiven Betrieben verschiedene Mängel bei der Kassenführung festgestellt wurden. Solche Schwerpunktkontrollen finden regelmäßig statt.

Häufige Beanstandungen

Bei den überprüften Betrieben wurden unter anderem folgende Verstöße festgestellt:

  • Fehlende vorgeschriebene Absicherung elektronischer Kassensysteme
  • Missachtung der Belegausgabepflicht
  • Hinweise auf illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit
Kassen-Nachschau ohne Vorankündigung

Die Finanzverwaltung ist berechtigt, Kassen-Nachschauen ohne vorherige Ankündigung durchzuführen. Dabei prüfen Betriebsprüfer die Kassensysteme sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Belegausgabepflicht.

Betriebsprüfung kann unmittelbar folgen

Werden erhebliche Mängel festgestellt, kann die Kassen-Nachschau unmittelbar in eine Betriebsprüfung übergehen. Der Betriebsprüfer muss den betroffenen Betrieb darüber informieren. Ziel der Kassen-Nachschau ist es, die vollständige Erfassung der Bareinnahmen und deren ordnungsgemäße Versteuerung sicherzustellen.

Empfehlung für betroffene Unternehmen

Wird eine Kassen-Nachschau in eine Betriebsprüfung übergeleitet, sollte unverzüglich der Steuerberater informiert werden, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Eine Haftung und Gewähr für den Inhalt der Artikel kann nicht übernommen werden.
Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Mehr Beiträge: