Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen für Kleinunternehmer und die Vorschriften an das EU-Recht angepasst. Dadurch kann es vorkommen, dass Steuerpflichtige, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, aufgrund steigender Umsätze in die Regelbesteuerung wechseln müssen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich hierzu mit Schreiben vom 10. November 2025 geäußert und wichtige Hinweise zum Vorsteuerabzug veröffentlicht.
Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?
In Deutschland ansässige Unternehmen können die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn sie
im laufenden Kalenderjahr einen Umsatz von maximal 100.000 € erzielen und
im Vorjahr einen Gesamtumsatz von höchstens 25.000 € hatten.
Kleinunternehmer stellen ihre Leistungen ohne Umsatzsteuer in Rechnung. Gleichzeitig dürfen sie jedoch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.
Wechsel zur Regelbesteuerung und Vorsteuerabzug
Wechselt ein Unternehmen während des Jahres zur Regelbesteuerung, ist es ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Für Rechnungen aus der Zeit als Kleinunternehmer kommt es laut BMF darauf an, wann die darin enthaltenen Leistungen genutzt werden. Erfolgt die Verwendung erst nach dem Wechsel und für regelbesteuerte Umsätze, kann ein Vorsteuerabzug möglich sein.
Beim umgekehrten Wechsel – also von der Regelbesteuerung zurück zur Kleinunternehmerregelung – kann das Finanzamt hingegen eine Vorsteuerrückforderung verlangen.
Vorsteuerberichtigung in der Praxis
In beiden Fällen ist regelmäßig eine Vorsteuerberichtigung erforderlich. In der Praxis betrifft dies vor allem höherpreisige Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Fahrzeuge.
Eine Berichtigung erfolgt grundsätzlich nur, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes, z.B Maschinen oder Fuhrpark, mehr als 1.000 € betragen.
Das BMF-Schreiben
Das BMF-Schreiben gilt für alle noch offenen Fälle. Wurde die Umsatzsteuererklärung bereits bis zum 10. November 2025 abgegeben, kann wahlweise weiterhin die bisherige Rechtslage angewendet werden.
Eine Haftung und Gewähr für den Inhalt der Artikel kann nicht übernommen werden.
Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.



