7 % Umsatzsteuer auf Speisen ab 2026 erklärt

Frau isst draußen in einem Außenbereich eines Restaurants. Sie lächelt. Bezug wird auf die Umsatzsteuersenkung ab 2026 genommen.

Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Gastronomie, Restaurants, Catering und vergleichbaren Betrieben dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Für Getränke bleibt weiterhin der reguläre Steuersatz von 19 % bestehen.

Bisherige Regelung bis Ende 2025

Bis zum 31.12.2025 mussten Gastronomiebetriebe bei Speisen und Getränken zum Vor-Ort-Verzehr grundsätzlich 19 % Umsatzsteuer berechnen. Nur Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung unterlagen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Eine zeitlich begrenzte Absenkung gab es bereits während der Corona-Pandemie.

Neue Regelung ab 2026

Mit der Neuregelung entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen Vor-Ort-Verzehr und Mitnahme bei Speisen. Für Speisen gilt künftig einheitlich der ermäßigte Steuersatz von 7 %.

Für die Nacht vom 31.12.2025 auf den 1.1.2026 besteht ein Wahlrecht hinsichtlich der steuerlichen Behandlung.

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