Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) haben am 16.7.2026 den „Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ vorgestellt. Er umfasst 26 Maßnahmen, die durch verschiedene Gesetzesänderungen ab 2027 umgesetzt werden sollen.
Ziel ist es, Steuer- und Finanzkriminalität besser aufzudecken, Steuerausfälle zu reduzieren und für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen.
Belege künftig 15 statt 8 Jahre aufbewahren?
Eine wichtige geplante Änderung betrifft die Aufbewahrungspflicht für Belege. Die bisher auf 8 Jahre verkürzte Aufbewahrungsfrist soll wieder auf 15 Jahre verlängert werden.
Für Unternehmen bedeutet das eine deutlich längere Aufbewahrung steuerlich relevanter Unterlagen.
Was passiert mit der strafbefreienden Selbstanzeige?
Auch bei der Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung sind Änderungen vorgesehen. Die strafbefreiende Selbstanzeige soll in ihrer bisherigen Form abgeschafft werden. Wie eine zukünftige Regelung konkret aussehen soll, ist derzeit noch nicht bekannt.
Umsatzsteuer künftig in Echtzeit melden
Geplant ist außerdem eine digitale Umsatzsteuer-Echtzeitmeldung. Sie soll die bisher nachgelagerte Umsatzsteuervoranmeldung ersetzen. Damit soll die Finanzverwaltung Umsatzdaten zeitnäher erfassen und kontrollieren können.
Kommt eine Registrierkassenpflicht?
Nach den Plänen sollen Registrierkassen künftig verpflichtend werden. Vorgesehen ist die Einführung ab 01.01.2028 für Geschäfte mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 €. Registrierkassen sind aktuell nicht allgemein verpflichtend.
Mehr Steuerkontrolle durch KI und Datenanalyse
Eine weitere Maßnahme setzt auf die stärkere Nutzung vorhandener Steuerdaten. Durch KI und ein neu zu schaffendes Datenanalysezentrum sollen große Datenmengen ausgewertet und Informationen aus verschiedenen Bereichen miteinander abgeglichen werden. So sollen beispielsweise Abweichungen zwischen Rechnungs- und Umsatzsteuerdaten, Kontrollmitteilungen und anderen Finanzinformationen schneller erkannt werden.
Was bedeutet der Aktionsplan für Unternehmen?
Die geplanten Maßnahmen zeigen eine Entwicklung hin zu einer stärker automatisierten und transaktionsbezogenen Steuerkontrolle. Statt Steuerfälle überwiegend im Nachhinein durch einzelne Steuererklärungen oder Betriebsprüfungen zu kontrollieren, sollen Daten künftig stärker miteinander verknüpft und automatisiert ausgewertet werden. Besonders risikoreiche Wirtschaftsbereiche sollen dabei stärker berücksichtigt werden.
Wann treten die Änderungen in Kraft?
Der Aktionsplan selbst ist zunächst ein Katalog geplanter Maßnahmen. Die konkreten Änderungen müssen noch durch entsprechende Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Die weitere Entwicklung bleibt daher abzuwarten.
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