Finanzkontendaten 2026: Automatischer Austausch mit 118 Staaten

Finanzkontendatenaustausch - das wichtigste erklärt

Das wichtigste auf einen Blick:

  • 30.09.2026: Deutschland tauscht Finanzkontendaten für das Jahr 2025 automatisch mit 118 Staaten aus.
  • Deutsche Banken mussten die entsprechenden Daten bis zum 31.07.2026 an das BZSt melden.
  • Zum Datenaustausch gehören unter anderem EU-Staaten, CRS-Staaten sowie die Schweiz und Liechtenstein.
  • Übermittelt werden unter anderem Kontodaten, Kontostände, Zinsen, Dividenden und sonstige Kapitalerträge.
  • Kryptowährungsdaten werden über gesonderte Abkommen ausgetauscht.
  • Ausländische Kapitalerträge müssen weiterhin in der Steuererklärung angegeben werden. Bei fehlenden Angaben können Steuernachzahlungen, Zinsen und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen entstehen.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8.6.2026 mitgeteilt, dass Deutschland zum 30.9.2026 Finanzkontendaten für das Jahr 2025 automatisch mit 118 anderen Staaten austauschen wird. Eine Übersicht der beteiligten Staaten ist in dem vom BMF veröffentlichten Schreiben enthalten.

Welche Finanzdaten werden ausgetauscht?

Der internationale Datenaustausch umfasst umfangreiche Informationen zu Finanzkonten. Dazu gehören unter anderem:

  • Personen- und Geburtsdaten
  • Steuer-ID
  • Kontodaten
  • Kontenstände und Kontenwerte
  • Zinsen
  • Dividenden
  • sonstige Kapitalerträge
  • Veräußerungserlöse

Deutsche Banken mussten die entsprechenden Daten bereits bis zum 31.7.2026 an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden.

Welche Staaten nehmen am Datenaustausch teil?

Zum automatischen Informationsaustausch gehören die EU-Mitgliedstaaten und die sogenannten CRS-Staaten. Auch die Schweiz und Liechtenstein sind über ein spezielles Drittstaatenabkommen mit der EU eingebunden.
Daneben gibt es Staaten und Gebiete, die Daten insbesondere in Richtung Deutschland übermitteln. Dazu zählen beispielsweise die Bahamas, Bahrain, Bermudas, Britischen Jungferninseln, Kaimaninseln, Katar, Kuwait, die Vereinigten Arabischen Emirate sowie die Turks- und Caicosinseln.

Werden auch Kryptowährungsdaten übermittelt?

Informationen zu Kryptowährungen werden nicht im Rahmen dieses Finanzkontendatenaustauschs, sondern aufgrund gesonderter Abkommen übermittelt. Weitere Abkommen bestehen beispielsweise mit den USA.

Müssen ausländische Konten weiterhin angegeben werden?

Ja. Der automatische Informationsaustausch ersetzt nicht die Pflicht, Einkünfte aus ausländischen Konten in der Steuererklärung anzugeben. Werden entsprechende Einkünfte nicht erklärt, können neben einer Änderung der Steuerbescheide auch Steuer- und Zinsnachzahlungen entstehen. Unter Umständen kommen zudem strafrechtliche Konsequenzen in Betracht.

Was bedeutet der Datenaustausch für Steuerpflichtige?

Der internationale Austausch von Finanzkontendaten ermöglicht den Finanzbehörden einen umfangreichen Informationsabgleich. Steuerpflichtige sollten daher darauf achten, Einkünfte aus ausländischen Konten vollständig und korrekt in der Steuererklärung anzugeben.

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Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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