Änderungen bei der E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer ab 1.1.2025

Zum 1.1.2025 tritt die E-Rechnungspflicht für inländische Unternehmen in Kraft. Hierzu wurde bereits mehrfach berichtet.

Nach dem verabschiedeten Wachstumschancengesetz sollten diese Verpflichtungen auch vollumfänglich für Kleinunternehmer gelten. Fest steht, dass auch Kleinunternehmer ab 1.1.2025 in der Lage sein müssen, E-Rechnungen anderer Unternehmen zu empfangen.

Vorgesehen war, dass Kleinunternehmer ab 1.1.2028 E-Rechnungen versenden müssen. So steht es auch im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 15.10.2024 zur E-Rechnung. Dieses Schreiben bindet die Finanzverwaltung.

In dem vom Bundestag verabschiedeten Jahressteuergesetz 2024 vom 18.10.2024 wurde die E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer im Hinblick auf den Versand der Rechnungen jedoch wieder gestrichen. Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Gesetz zugestimmt.

Bei Beratungsbedarf kontaktieren Sie uns gerne!

Foto: iStock.com/AndreyPopov

Mehr Beiträge:

Person sitzt im Büro und hält ein Onboarding Geschenk für einen neuen Mitarbeiter in der Hand.

Sofortmeldepflicht 2026: Neue Branchen betroffen!

Sofortmeldepflicht 2026: Neue Branchen müssen Beschäftigte sofort anmelden Arbeitgeber in bestimmten Wirtschaftsbereichen müssen die Aufnahme einer Beschäftigung spätestens am ersten Arbeitstag elektronisch an die Datenstelle