Rückwirkende Anhebung des Grund- und Kinderfreibetrags 2024 beschlossen

Der Gesetzgeber hat rückwirkend für den Veranlagungszeitraum 2024 den Grundfreibetrag um 180 € von 11.604 € auf 11.784 € sowie den Kinderfreibetrag um 228 € von 6.384 € auf 6.612 € erhöht. Die steuerliche Berücksichtigung erfolgt bei Arbeitnehmern über den automatischen Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber mit Durchführung der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung für Dezember 2024. Die Erhöhung des Grundfreibetrags wirkt sich in der Regel steuermindernd aus. Bei den übrigen Steuerpflichtigen erfolgt die Berücksichtigung bei der steuerlichen Veranlagung.


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Verstoß gegen hälftige Verteilung des Maklerlohns

Ein Ehepaar erwarb ein mit einer Doppelhaushälfte bebautes Grundstück. Mit der Vermittlung des Verkaufs hatte die Verkäuferin ein Maklerunternehmen beauftragt. Für die Vermittlung der Immobilie entstand zugunsten des Maklers gegenüber der Verkäuferin ein Maklerlohnanspruch i.H. von 25.000 €.

Heckenhöhe – Regelung im Landesnachbarrecht

n Hessen stritten zwei Grundstückseigentümer über eine Bambushecke, die auf einer Aufschüttung entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze gepflanzt wurde. Diese Hecke erreichte eine Höhe von 6 bis 7 m. Der Nachbar forderte den Besitzer auf, sie auf 3 m zurückzuschneiden und künftig nicht über diese Höhe hinauswachsen zu lassen.

Ehrenamtliche Tätigkeit im Museum nicht beitragspflichtig

Ein gemeinnütziger Verein, der ein Museum betreibt, zahlte 4 Personen, die abwechselnd im Bereich des Einlasses und der Kasse tätig waren, 5 € pro Stunde. Die Deutsche Rentenversicherung bewertete die über der jährlichen Ehrenamtspauschale von 720 € gezahlten Beträge als Arbeitsentgelt. Hierfür sollte der Verein sozialversicherungsrechtliche Beiträge nachzahlen.