Unfallversicherung – außerhäuslicher Weg zur Essensbesorgung im Home-Office

Eine Unfallversicherung greift bei Unfällen, die während einer versicherten Tätigkeit passieren, unabhängig davon, ob diese im Unternehmen, zu Hause (Home-Office) oder an einem anderen Ort ausgeübt wird.

Ferner fällt auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Auch ein außerhäuslicher Weg zur Nahrungsaufnahme in der Mittagspause ist bei einem im Home-Office arbeitenden und an betriebliche Vorgaben gebundenen Beschäftigten ein versicherter Weg, entschied das Landessozialgericht Bayern.

In dem Fall aus der Praxis arbeitete eine kaufmännische Angestellte aufgrund betrieblicher Anweisungen und Vorgaben im Home-Office. Während ihrer Mittagspause fuhr sie mit dem Auto zu einem nahegelegenen Restaurant, um Essen zum Mitnehmen zu holen. Auf dem Rückweg zu ihrem Home-Office hatte sie einen Verkehrsunfall und erlitt dabei schwere Verletzungen. Das LSG entschied, dass es sich hierbei um einen versicherten Weg handelte.


Haben Sie Fragen zu diesem Beitrag? Kontaktieren Sie uns gerne!

Mehr Beiträge:

Erstattung von Mietwagenkosten auch bei abgelaufenem TÜV des kaputten Fahrzeugs

In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Sachverhalt führte ein Verkehrsunfall am 5.11.2018 bei einem Pkw zu einem Totalschaden. Die volle Haftung des Unfallverursachers war unstrittig. Zum Zeitpunkt des Unfalls war für das Fahrzeug der Termin zur Haupt- und Abgasuntersuchung um mehr als ein halbes Jahr überschritten; dieser hätte im März 2018 stattfinden müssen.

Hausratversicherung – Fahrräder nicht immer mitversichert

Über eine Hausratversicherung sind Fahrräder und Pedelecs grundsätzlich nur gegen Einbruchdiebstahl abgesichert. Der Diebstahl muss also aus verschlossenen Räumen (z.B. abgeschlossene Garage bzw. Keller) erfolgen. Der Schutz gilt dabei rund um die Uhr, auch während der Nacht. Auch Pedelecs mit einer Motorleistung bis 250 Watt sind mitversichert, da sie rechtlich als Fahrräder gelten.

Bestandsschutz greift nur bei Erhaltungsmaßnahmen

Bestandsschutz berechtigt grundsätzlich (nur) dazu, eine rechtmäßig errichtete bauliche Anlage in ihrem Bestand zu erhalten und sie wie bisher zu nutzen. In gewissem Umfang können auch die zur Erhaltung und zeitgemäßen Nutzung der baulichen Anlage notwendigen Maßnahmen zulässig sein, wenn sie den bisherigen Zustand im Wesentlichen unverändert lassen.