Zerrissenes Testament im Schließfach gefunden: Widerruf ist wirksam

Mann zerreißt ein Dokument als Symbol für den Widerruf eines Testaments durch Vernichtung
Widerruf durch Zerreißen – Gesetzliche Vermutung

Zerreißt der Erblasser sein Testament, liegt darin regelmäßig ein Widerruf und ist damit unwirksam. Gesetzlich wird vermutet, dass der Erblasser mit der Vernichtung die Aufhebung seiner letztwilligen Verfügung beabsichtigte. Diese Vermutung wird nicht dadurch widerlegt, dass das zerrissene Testament anschließend im Schließfach des Erblassers aufbewahrt wird.

OLG Frankfurt erklärt

Dieser Entscheidung vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Der Erblasser war verheiratet und seine Witwe beantragte einen Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge. Nach Erteilung des Erbscheins wurde jedoch ein zerrissenes Testament in dem Schließfach des Erblassers gefunden. Nun verlangte der in dem zerrissenen Testament bedachte Erbe den Erbschein einzuziehen. Die Beschwerde wiesen die Richter des OLG jedoch als unbegründet zurück.

Eine Haftung und Gewähr für den Inhalt der Artikel kann nicht übernommen werden.
Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Mehr Beiträge:

Person sitzt im Büro und hält ein Onboarding Geschenk für einen neuen Mitarbeiter in der Hand.

Sofortmeldepflicht 2026: Neue Branchen betroffen!

Sofortmeldepflicht 2026: Neue Branchen müssen Beschäftigte sofort anmelden Arbeitgeber in bestimmten Wirtschaftsbereichen müssen die Aufnahme einer Beschäftigung spätestens am ersten Arbeitstag elektronisch an die Datenstelle