Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Gastronomie, Restaurants, Catering und vergleichbaren Betrieben dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Für Getränke bleibt weiterhin der reguläre Steuersatz von 19 % bestehen.
Bisherige Regelung bis Ende 2025
Bis zum 31.12.2025 mussten Gastronomiebetriebe bei Speisen und Getränken zum Vor-Ort-Verzehr grundsätzlich 19 % Umsatzsteuer berechnen. Nur Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung unterlagen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Eine zeitlich begrenzte Absenkung gab es bereits während der Corona-Pandemie.
Neue Regelung ab 2026
Mit der Neuregelung entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen Vor-Ort-Verzehr und Mitnahme bei Speisen. Für Speisen gilt künftig einheitlich der ermäßigte Steuersatz von 7 %.
Für die Nacht vom 31.12.2025 auf den 1.1.2026 besteht ein Wahlrecht hinsichtlich der steuerlichen Behandlung.
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