EU-Zollreform 2026: Neue Regeln für Kleinsendungen aus Drittländern
Zum 1. Juli 2026 tritt im Rahmen der EU-Zollreform eine wichtige Änderung in Kraft: Die bisherige Zollfreigrenze für Kleinsendungen bis 150 € aus Drittländern in die Europäische Union entfällt. Stattdessen wird bis zum 30. Juni 2028 eine Übergangsregelung eingeführt. Für jede Sendung fällt künftig eine Pauschalabgabe von 3 € je tariflicher Warengruppe an.
EU-Zolldatenplattform ab 2028
Ab dem 1. Juli 2028 soll eine zentrale EU-Zolldatenplattform sämtliche E-Commerce-Zolldaten erfassen. Ziel ist es, Warenbewegungen transparenter zu machen und die künstliche Aufteilung von Bestellungen zur Vermeidung von Zollabgaben zu verhindern. Die Reform soll Wettbewerbsnachteile europäischer Onlinehändler verringern und gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Online- und stationärem Handel schaffen.
Ausnahmen bleiben bestehen
Für private Geschenksendungen von einer Privatperson an eine andere Privatperson mit einem Warenwert bis 45 € bleibt die Zollfreiheit bestehen, sofern die Sendung tatsächlich einen Geschenkinhalt hat und entsprechend als zollfreie Geschenksendung angemeldet wird. Unverändert bleiben auch die Reisefreimengen bei der Einreise aus Drittländern bis 300 € beziehungsweise 430 € bei Flug- und Seereisen.
Zusätzliche Bearbeitungsgebühr ab November 2026
Ab dem 1. November 2026 wird für Warensendungen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr eingeführt. Die genaue Höhe steht noch nicht fest, soll nach derzeitigen Planungen jedoch voraussichtlich zwischen 2 € und 3 € liegen.
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