Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Bundestag und Bundesrat sollen bis zur parlamentarischen Winterpause im Dezember darüber entscheiden, damit die vorgesehenen Änderungen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten können.
Nachfolgend erhalten Sie einen verständlichen Überblick über die wichtigsten geplanten steuerlichen Anpassungen.
Geplante Anhebung der Entfernungspauschale auf einheitlich 0,38 € pro Kilometer
Die Entfernungspauschale im Rahmen des Werbungskostenabzugs von Arbeitnehmern soll zukünftig auf 0,38 €/km einheitlich angehoben werden. Bislang sind es 0,30 €/km bzw. ab dem 21. km 0,38 €/km.
Mobilitätsprämie für Geringverdiener soll dauerhaft weitergeführt werden
Die bisher befristete Mobilitätsprämie soll entfristet werden. Da Geringverdiener oftmals keine Einkommensteuer zahlen und somit keine Entfernungspauschale steuerlich geltend machen können, ermöglicht die Mobilitätsprämie weiterhin eine finanzielle Unterstützung ab dem 21. Entfernungskilometer.
Höhere steuerfreie Pauschalen für Übungsleiter und Ehrenamtliche geplant
Geplante Steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigungen:
– für Übungsleiter von 3.000 € jährlich auf 3.300 €.
– für Ehrenamtliche von 840 € auf 960 €.
Beide können nebeneinander genutzt werden. Ab 2026 müssen sie der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen.Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen und Anerkennung von E-Sport
Für gemeinnützige Organisationen steigt die Freigrenze für Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von 45.000 € auf 50.000 €, innerhalb derer keine Körperschaft- oder Gewerbesteuer zu zahlen ist. Der E-Sport soll zukünftig als gemeinnütziger Zweck anerkannt werden.
Wiedereinführung der Stromsteuerentlastung für Land- und Forstwirtschaft
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist geplant, die Stromsteuerentlastung wieder einzuführen.
Dies würde gerade energieintensiven Betrieben spürbare finanzielle Vorteile bringen.Umsatzsteuer auf Speisen soll ab 2026 wieder auf 7 % sinken
Die 19 % Umsatzsteuer für Speisen auf Restaurant-/Verpflegungsdienstleistungen soll ab dem 1.1.2026 wieder auf 7 % sinken. Dies betrifft auch Cateringunternehmen, Convenience-Abteilungen etc. Für Getränke bleibt es weiterhin bei 19 %.
Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau bleibt erhalten
Auch im Bereich des Wohnungsbaus ist Planungssicherheit vorgesehen:
Die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau soll unverändert beibehalten werden.
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