Die aufgrund der Corona-Pandemie verlängerten Abgabefristen laufen nun endgültig aus.
Für Steuerpflichtige, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe vertreten werden, gilt für den Veranlagungszeitraum 2024 noch einmal eine verlängerte Frist:
Die Steuererklärungen 2024 müssen spätestens bis zum 30.04.2026 beim Finanzamt eingereicht werden.
Dies ist die letztmalige Verlängerung im Zusammenhang mit den pandemiebedingten Sonderregelungen.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gelten wieder die regulären Fristen. Die Steuererklärungen 2025 sind daher für beratene Steuerpflichtige bis zum 28.02.2027 abzugeben.
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Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.



