Bauabzugsteuer: Zuständigkeit geklärt

Wegweiser zum Finanzamt – Zuständigkeit für Freistellungsbescheinigungen bei der Bauabzugsteuer

Das Bundeszentralamt für Steuern teilt mit, dass es nicht für die Erteilung der Freistellungsbescheinigungen nach dem Einkommensteuergesetz für die Bauabzugsteuer zuständig ist und auch keine Anfragen beantwortet. Hier liegt die Zuständigkeit bei den zuständigen Finanzämtern.

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